Compliance Management | Datensicherheit erhöhen

Mit SITS zum maß­ge­schneiderten Meldesystem

Personen schützen, die Rechtsverstöße im Betrieb melden: Dieses Ziel verfolgt die „Whistleblower-Richtlinie“ der EU, die mit dem „Hinweisgeberschutzgesetz“ zum 2. Juli 2023 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten , eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten. Das gilt auch für viele Betriebe der Finanz- und Versicherungswirtschaft und öffentliche Beschäftigungsgeber.

Über die Meldestelle sollen Mitarbeitende Missstände vertraulich und ohne Angst vor Konsequenzen melden können – zum Beispiel Verstöße gegen Vorgaben zu Produktsicherheit und Umweltschutz, gegen Arbeits- oder Gesundheitsvorschriften.

Das Compliance-Expertenteam von SITS unterstützt Sie bei der gesetzeskonformen Einrichtung und dem Betrieb einer solchen internen Meldestelle. Wir bieten:

  • Implementierung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen, einfach nutzbaren Whistleblower-Meldesystems („Hinweisgebermeldesystem“)
  • Bereitstellung mehrerer Kanäle, um Verstöße zu melden – vom digitalen Briefkasten bis zur Ombudsperson
  • Beratung durch zertifizierte Fachleute

Eine Fülle gesetzlicher Pflichten

Alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind betroffen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz legt mittleren und großen Betrieben eine Reihe von Verpflichtungen auf. Werden diese nicht erfüllt, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Mit dem Hinweisgebermeldesystem von SITS sind Sie auf der sicheren Seite.

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Internes Meldesystem
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Policy aufsetzen
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Auf Meldungen reagieren
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Internes Meldesystem
Das neue Gesetz verpflichtet unter anderem alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten, ein internes Whistleblower-Meldesystem zu implementieren. Dieses kann auch von Dienstleistern wie SITS betrieben werden. Es muss zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben bewältigen und erfordert Expertise und Professionalität .
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Policy aufsetzen
Die Unternehmen müssen klare Vorgaben entwickeln, wie sie mit Meldungen umgehen, und diese Regeln ihrer Belegschaft mitteilen.
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Auf Meldungen reagieren
Die Meldestelle hat den Eingang von Hinweisen binnen sieben Tagen zu bestätigen. Die Whistleblower müssen zudem innerhalb von drei Monaten erfahren, welche Maßnahmen aufgrund ihrer Meldung ergriffen wurden.

Das Whistleblower-Meldesystem

Mit SITS zur Konformität

Die Compliance-Experten der SITS richten ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes,
einfach zu nutzendes und frei anpassbares Hinweisgebersystem ein.
Wir unterstützen Sie von der Ersteinrichtung bis zum Feintuning und im laufenden Betrieb.

Das Meldesystem von SITS senkt die Hürde für Hinweisgebende und gewährleistet Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Fachkompetenz. So reagieren Unternehmen rechtzeitig auf Missstände und verhindern weiteren Schaden.

Das Whistleblower-System von SITS kommt bereits bei zahlreichen Kunden weltweit zum Einsatz, unter anderem der offiziellen Whistleblower-Hotline von Dänemark. Unser Meldesystem…

  • wird als virtuelle Instanz auf Servern in einem deutschen ISO zertifizierten Rechenzentrum bereitgestellt
  • sichert die Meldungen automatisch und verschlüsselt und erstellt eine Kopie in einem zweiten deutschen Rechenzentrum
  • ist ISO-27001- und DSGVO-konform

Mit SITS erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen schnell und unkompliziert.

Das Whistleblower-Meldesystem von SITS

Unsere Leistungen im Detail

Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an das interne Meldesystem von Unternehmen. Daher sollte es von zertifizierten Fachleuten eingerichtet und betreut werden. Die Lösung von SITS umfasst unter anderem folgende Elemente:

01
„End to End“-Verschlüsselung
Die Kommunikation über elektronische Meldekanäle wird ebenso verschlüsselt wie die gespeicherten Informationen.
02
Vertraulichkeit
Das Meldesystem gewährleistet, dass die Identität der Whistleblower und von Dritten, die in der Meldung erwähnt werden, vertraulich bleibt.
03
Dokumentation
Bei Meldungen ergreift SITS in Absprache mit Ihrem Unternehmen alle erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen. Welche das sind, hängt vom gemeldeten Missstand ab (siehe FAQ) .
04
Reaktion auf Meldungen
Bei Meldungen ergreift SITS in Absprache mit Ihrem Unternehmen alle erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen. Welche das sind, hängt vom gemeldeten Missstand ab (siehe FAQ) .
05
Kommunikation mit Hinweisgebenden
SITS hält mit den Hinweisgebenden Kontakt, bestätigt ihnen den Eingang der Meldung binnen sieben Tagen – und teilt ihnen innerhalb von drei Monaten mit, welche Maßnahmen ergriffen wurden.

In 3 Schritten zum Whistleblower-Meldesystem

Vom Initial Check bis zum 24/7 Hosting
Vorabgespräch
Implementierung
Hosting, Wartung & Optimierung 24/7
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Vorabgespräch
SITS informiert Sie zu allen wichtigen Fragen rund um ein internes Whistleblower-Meldesystem.
  • SITS analysiert, ob Sie zur Einrichtung eines Whistleblower-Meldesystems verpflichtet sind.
  • SITS berät Sie zum Aufbau des Systems und der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, etwa zum Umgang mit Meldungen.
  • SITS bespricht mit Ihnen, ob das System nur Mitarbeitenden für Meldungen zur Verfügung stehen soll – oder auch Geschäftspartnern, Kunden oder sonstigen Dritten.
Implementierung
Im folgenden Schritt richtet SITS das Meldesystem in Ihrem Unternehmen ein:
  • Aufbau des internen Meldesystems gemäß den mit Ihnen getroffenen Absprachen
  • Einmalige Einrichtung mitsamt Branding Ihres Unternehmens
Hosting, Wartung & Optimierung 24/7
  • Hinweisgeber-Meldesystem rund um die Uhr erreichbar
  • Betrieb und Hosting durch SITS
  • Ständige Anpassung und Verbesserung des Systems
Rechtskonformität
Mit dem Meldesystem von SITS erfüllen Sie alle gesetzlichen Pflichten, auch in Bezug auf Zertifizierungsanforderungen wie IDW PS 980 und ISO 37301: So vermeiden Sie Bußgelder.
Risikoreduzierung
Meldungen zu Missständen – etwa zu Verstößen gegen Sicherheits- und Umweltauflagen oder Verbraucherrechte – helfen Ihrem Unternehmen, wirtschaftliche und Reputationsschäden zu vermeiden.
Schutz Ihrer Beschäftigten
Das Meldesystem stellt sicher, dass Beschäftigten keine Repressalien aufgrund einer Meldung befürchten müssen. Das sorgt auch für ein besseres Arbeitsklima.
Das Whistleblower-Meldesystem: Ihre Vorteile
Sprachrohr für Mitarbeitende, Schutz Ihrer Integrität
Durch die Implementierung unseres Whistleblower-Meldesystems erfüllen Sie alle gesetzlichen Voraussetzungen – und bieten Ihren Beschäftigten die Möglichkeit, etwaige Gesetzesverstöße oder andere Missstände im Betrieb schnell und angstfrei zu melden.

So bleiben Sie über Probleme auf dem Laufenden, können bei Bedarf zügig reagieren und vermeiden Sanktionen oder finanzielle Schäden: Mitarbeitende, die über Verstöße informieren, sind eine Chance für Unternehmen!

Das SITS-Meldesystem bietet:

  • Maßgeschneiderte Anpassung an Ihre Anforderungen
  • Leichte Erreichbarkeit und Bedienung
  • Einreichung von Meldungen per Mail, Brief, Fax, Kontaktformular oder Voicemail
  • Schnellen Zugang zu Compliance-Fachleuten
  • Vertraulichkeit, Rechtskonformität und professionelles Management
  • 24/7-Betrieb und Hosting bei der SITS

Die wichtigsten Fragen

Alle Beschäftigten Ihres Unternehmens, auf Wunsch aber auch Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit Ihrem Unternehmen in Kontakt stehen, etwa Freiberufler oder Kunden.

Interne Meldestellen werden von Unternehmen oder in deren Auftrag von Dienstleistern wie SITS betrieben. Externe Meldestellen sind beim Bund und den Bundesländern eingerichtet. Hinweisgeber können bei beiden Arten von Meldestellen Missstände mitteilen.

Die SITS-Meldestelle dokumentiert alle eingehenden Meldungen, bestätigt sie gegenüber Hinweisgebenden, bleibt mit ihnen in Kontakt und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. SITS informiert Hinweisgebende innerhalb der gesetzlichen Frist über die ergriffenen Maßnahmen.

Je nach Art des Hinweises kann die Meldestelle...

  • interne Untersuchungen im Unternehmen durchführen und betroffene Personen oder Teams kontaktieren
  • den Hinweisgebenden an andere zuständige Stellen verweisen
  • das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen oder
  • es für weitere Untersuchungen an eine für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit oder eine zuständige Behörde abgeben.

Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden, sind nicht geschützt und können zu Schadenersatz verpflichtet werden.

Ja, zum Beispiel auch über den TOR-Browser. Die Meldestelle ist allerdings nicht verpflichtet, ihnen nachzugehen.

Ihre digitale Festung ist nur einen Klick entfernt.
Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Sicherheitsstrategien.

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