Whistleblower-Meldesystem
Mit SITS zum maßgeschneiderten Meldesystem
Personen schützen, die Rechtsverstöße im Betrieb melden: Dieses Ziel verfolgt die „Whistleblower-Richtlinie“ der EU, die mit dem „Hinweisgeberschutzgesetz“ zum 2. Juli 2023 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten , eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten. Das gilt auch für viele Betriebe der Finanz- und Versicherungswirtschaft und öffentliche Beschäftigungsgeber.
Über die Meldestelle sollen Mitarbeitende Missstände vertraulich und ohne Angst vor Konsequenzen melden können – zum Beispiel Verstöße gegen Vorgaben zu Produktsicherheit und Umweltschutz, gegen Arbeits- oder Gesundheitsvorschriften.
Das Compliance-Expertenteam von SITS unterstützt Sie bei der gesetzeskonformen Einrichtung und dem Betrieb einer solchen internen Meldestelle. Wir bieten:
- Implementierung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen, einfach nutzbaren Whistleblower-Meldesystems („Hinweisgebermeldesystem“)
- Bereitstellung mehrerer Kanäle, um Verstöße zu melden – vom digitalen Briefkasten bis zur Ombudsperson
- Beratung durch zertifizierte Fachleute
Eine Fülle gesetzlicher Pflichten
Das Hinweisgeberschutzgesetz legt mittleren und großen Betrieben eine Reihe von Verpflichtungen auf. Werden diese nicht erfüllt, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Mit dem Hinweisgebermeldesystem von SITS sind Sie auf der sicheren Seite.
Das Whistleblower-Meldesystem
Die Compliance-Experten der SITS richten ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes,
einfach zu nutzendes und frei anpassbares Hinweisgebersystem ein.
Wir unterstützen Sie von der Ersteinrichtung bis zum Feintuning und im laufenden Betrieb.
Das Whistleblower-System von SITS kommt bereits bei zahlreichen Kunden weltweit zum Einsatz, unter anderem der offiziellen Whistleblower-Hotline von Dänemark. Unser Meldesystem…
- wird als virtuelle Instanz auf Servern in einem deutschen ISO zertifizierten Rechenzentrum bereitgestellt
- sichert die Meldungen automatisch und verschlüsselt und erstellt eine Kopie in einem zweiten deutschen Rechenzentrum
- ist ISO-27001- und DSGVO-konform
Mit SITS erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen schnell und unkompliziert.
Das Whistleblower-Meldesystem von SITS
Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an das interne Meldesystem von Unternehmen. Daher sollte es von zertifizierten Fachleuten eingerichtet und betreut werden. Die Lösung von SITS umfasst unter anderem folgende Elemente:
So bleiben Sie über Probleme auf dem Laufenden, können bei Bedarf zügig reagieren und vermeiden Sanktionen oder finanzielle Schäden: Mitarbeitende, die über Verstöße informieren, sind eine Chance für Unternehmen!
Das SITS-Meldesystem bietet:
- Maßgeschneiderte Anpassung an Ihre Anforderungen
- Leichte Erreichbarkeit und Bedienung
- Einreichung von Meldungen per Mail, Brief, Fax, Kontaktformular oder Voicemail
- Schnellen Zugang zu Compliance-Fachleuten
- Vertraulichkeit, Rechtskonformität und professionelles Management
- 24/7-Betrieb und Hosting bei der SITS
Alle Beschäftigten Ihres Unternehmens, auf Wunsch aber auch Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit Ihrem Unternehmen in Kontakt stehen, etwa Freiberufler oder Kunden.
Interne Meldestellen werden von Unternehmen oder in deren Auftrag von Dienstleistern wie SITS betrieben. Externe Meldestellen sind beim Bund und den Bundesländern eingerichtet. Hinweisgeber können bei beiden Arten von Meldestellen Missstände mitteilen.
Die SITS-Meldestelle dokumentiert alle eingehenden Meldungen, bestätigt sie gegenüber Hinweisgebenden, bleibt mit ihnen in Kontakt und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. SITS informiert Hinweisgebende innerhalb der gesetzlichen Frist über die ergriffenen Maßnahmen.
Je nach Art des Hinweises kann die Meldestelle...
- interne Untersuchungen im Unternehmen durchführen und betroffene Personen oder Teams kontaktieren
- den Hinweisgebenden an andere zuständige Stellen verweisen
- das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen oder
- es für weitere Untersuchungen an eine für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit oder eine zuständige Behörde abgeben.
Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden, sind nicht geschützt und können zu Schadenersatz verpflichtet werden.
Ja, zum Beispiel auch über den TOR-Browser. Die Meldestelle ist allerdings nicht verpflichtet, ihnen nachzugehen.
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