Der Vortrag beleuchtet, wie sich das bisherige KRITIS-Prüfverfahren nach § 8a Absatz 3 BSIG alt vom neuen Verfahren nach § 39 Absatz 1 BSIG neu unterscheidet – und warum diese Änderungen Unternehmen massiv fordern werden. Vor dem Hintergrund der Cybersicherheitsregulierung der EU werden Interpretationsspielräume, Umsetzungsaufwände und typische Fallstricke erörtert. Ein aktiver KRITIS-Prüfer verbindet Praxis, Normung und Erfahrungen aus zahlreichen erfolgreich umgesetzten NIS2-Projekten.
Themen im Überblick
• Referenz für umzusetzende Maßnahmen zur Cybersicherheit
• Fallstricke aus der Implementierungspraxis
• Besonderheiten für landesspezifische KRITIS-Einrichtungen nach KRITISDachG
• Sinnvolle Vorbereitung für die nächste KRITIS-Prüfung
• Fallstricke aus der Implementierungspraxis
• Besonderheiten für landesspezifische KRITIS-Einrichtungen nach KRITISDachG
• Sinnvolle Vorbereitung für die nächste KRITIS-Prüfung